Früherkennung und Vorbeugung

Einige Zahn- und Kieferfehlstellungen werden durch Angewohnheiten und/oder die allgemeine Gesundheit des Kindes entscheidend beeinflusst oder sogar verursacht.

So beobachtet man bei Kindern, die noch nach dem drittem Lebensjahr am Daumen oder Schnuller nuckeln, eine ausgeprägte Fehlstellung der Schneidezähne und eine Rücklage des Unterkiefers. Kinder, die häufig an Erkrankungen der oberen Atemwege leiden, haben oft einen unterentwickelten Oberkiefer. Hat Ihr Kind zum Beispiel einen großen Überbiss, eine sichtbare Abweichung des Unterkiefers in eine Richtung oder einfach Probleme, die Lippen zu schließen, dann ist es sinnvoll, Ihr Kind früh bei uns vorzustellen.

Gerade während der Wachstumsphase trägt die kieferorthopädische Behandlung wirksam dazu bei, Fehlentwicklungen auszugleichen und schwerwiegenden Folgen vorzubeugen.

Warten Sie also nicht zu lange damit, Ihr Kind bei uns vorzustellen.

  • Sie brauchen hierfür keine Überweisung. Die Früherkennungsmaßnahmen werden von den Kassen übernommen.

Feste Zahnspangen

Je nach Zahn- bzw. Kieferfehlstellung kann eine festsitzende Zahnspange erforderlich sein. Die Entscheidung, ob fest oder herausnehmbar, trifft der Kieferorthopäde nach sorgfältiger Analyse der Zahnmodelle und Berechnungen, die er anhand von Röntgenbildern erstellt.

Bei einer festen Zahnspange werden sogenannte „Brackets“ an einer vorgegebenen Stelle auf die Zähne geklebt.

Diese Brackets sind kleine technische Wunderwerke, in die programmiert ist, wie die Zähne später einmal stehen sollen. Damit diese Programmierung ihre Wirkung entfalten kann, wird in die Brackets ein Bogen aus elastischem Metall eingebracht, der je nach Stärke und Form die Zähne des Kiefers ausformt und in bestimmten zeitlichen Abständen ausgewechselt wird.

Keramik-Brackets sind aufgrund ihrer enormen Transparenz eher unauffällig und durch ihren ästhetischen Vorteil eine sehr oft gewählte Form der festen Spange bei Erwachsenen.

Metall-Brackets (unten im Bild):
Eine sehr robuste und zuverlässige Ausführung der festen Spange.

Eine weitere Form von festsitzenden Apparaturen ist die sogenannte „Lingualtechnik“.

Mit unseren von innen auf den Zähnen befestigten festen Zahnspangen ist es möglich, jede Form der Zahnfehlstellung diskret und unsichtbar zu korrigieren.

Die feste Zahnspange wird im Oberkiefer auf der Zahninnenseite angebracht – im Unterkiefer sieht man die Spange in der Regel nicht oder nur kaum. Ein weiterer Vorteil bei diesem System ist das geringere Verletzungsrisiko bei Sport und Spiel.

Eventuell kann auch nach der Eingewöhnungszeit die Aussprache leicht beeinträchtigt sein.

Genau wie bei der konventionellen festen Zahnspange ist auch hier die Mitarbeit der Patienten bei der Mundhygiene besonders gefragt!

Herausnehmbare Zahnspangen

(Schwarzsche Platten)

Die herausnehmbaren Zahnspangen werden individuell auf Gipsmodellen angefertigt und in vielen Farben und teils auch mit kindgerechten Bildmotiven angeboten.

Im Laufe einer Behandlung werden mitunter auch mehrere Geräte eingesetzt, zum Beispiel ein herausnehmbares Gerät nach einer festen Spange, um etwaige Rückbewegungen der Zähne zu vermeiden (Retainer).

FKO-Gerät

Wenn sich ein Patient noch in der Wachstums- und Entwicklungsphase befindet, können auch sogenannte „funktionskieferorthopädische Apparaturen“, zum Beispiel ein Bionator oder ein Aktivator, zum Einsatz kommen.

Bionator

Diese Apparaturen haben einen positiven Einfluss auf die Atmung und führen zu einer Verbesserung des Schluckmusters. Durch das Tragen dieser ebenfalls herausnehmbaren Geräte werden die Entwicklung der Zahnstellung und die Wachstumsrichtung der Kiefer positiv beeinflusst, sodass eventuell. später auftretenden Kieferfehlstellungen vorgebeugt wird. Die Kopf- und Körperhaltung verbessert sich, und es kommt zu einer Harmonie zwischen der Kiefermuskulatur, dem Kieferknochen und der Weichteile. Ob dies bei Ihrem Kind sinnvoll ist, entscheidet der Kieferorthopäde nach seinen Analysen.

  • Positive Wirkung auf Atmung

  • Harmonie zwischen Kieferknochen, Weichteilgewebe und Muskulatur

  • Verbesserung des Schluckmusters sowie der Kopf- und Körperhaltung

Herausnehmbare Zahnspangen

Eine Zahnspange muss nicht sichtbar sein.

Gerade in einem anspruchsvollen beruflichen Umfeld ist es für erwachsene Patienten nicht immer angenehm, eine Zahnkorrektur zeigen zu müssen.

Invisalign®

Korrekturschienen sind maßgefertigte, fast unsichtbare herausnehmbare Zahnspangen.

Nachdem von Ihren Zähnen Modelle gefertigt wurden, werden im Anschluss auf der Grundlage dieser Modelle computergestützt Kunststoffschienen angefertigt. Die neue Zahnstellung ist in ihr programmiert. Sie bekommen eine Serie von neuen Schienen pro Kiefer (etwa alle zwei bis drei Wochen), bis die gewünschte Zahnstellung erreicht ist. Die Vorteile einer solchen Korrekturschiene sind die Ästhetik, der hygienische Aspekt und der Komfort, sie jederzeit herausnehmen zu können. Jedoch erfordert eine Zahnstellungskorrektur mit Kunststoffschienen ein diszipliniertes Tragen von mindestens 22 Stunden pro Tag.

Ob diese Methode für Sie infrage kommt, erfahren Sie natürlich in einem eingehenden Beratungsgespräch in unserer Praxis.

Prophylaxe

Das Ziel einer jeden Behandlung ist ein ordentliches, stabiles Ergebnis, mit dem wir und vor allem die Patienten zufrieden sind.

Um dies zu gewährleisten, ist die Mitarbeit unserer Patienten sehr wichtig.

Wir arbeiten in diesem Bereich sehr gerne mit Ihrem Zahnarzt zusammen.

Bei der Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange ist diese Zusammenarbeit besonders gefragt, da im Mund Nischen und Räume entstehen, auf deren Sauberhaltung der Patient speziell achten muss, um keine Schäden am Zahn zu generieren.

Wie und mit welchen Hilfsmitteln dies gelingt, erfahren Sie von unseren erfahrenen Prophylaxehelferinnen bei einem sogenannten „Prophylaxetermin“.

Leistungen für Zahnärzte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielen Dank für Ihr Vertrauen, mit uns zu kooperieren.

In enger Absprache mit Ihnen finden wir eine optimale Lösung für überwiesene Patienten.

Für klassische zahnmedizinische Leistungen (wie z.B. Füllungen, Extraktionen, Veneers, Fissurenversiegelungen) während der kieferorthopädischen Behandlung überweisen wir unsere Patienten nach kollegialer Rücksprache zurück.

Die halbjährlichen Vorsorgeuntersuchungen werden beim Hauszahnarzt durchgeführt.

Bei Fragen zur kieferorthopädischen Behandlung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gerne können wir bei einem Termin bei uns oder bei Ihnen die Kooperation näher besprechen.

Mit kollegialen Grüßen,

Dr. Murat Bozkurt
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Kosten

Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung haben Sie auch bei uns Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung ohne private Zuzahlung.

Kassenpatienten:

Die Leistungen, die Ihre Krankenkasse übernimmt, sind allerdings eingeschränkt: Sie sollen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein und „dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“, so schreibt es das Sozialgesetzbuch vor. Entsprechend begrenzt sind diesbezüglich die Behandlungsoptionen.

So können heute längst nicht mehr alle Krankheitsbilder auf Kosten der gesetzlichen Kassen behandelt werden – selbst dann nicht, wenn ein kieferorthopädischer Behandlungsbedarf besteht.

Die Einstufung hierzu erfolgt nach den so genannten „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) im Rahmen einer klinischen Untersuchung. Weitergehende Untersuchungen werden vor allem nur dann übernommen, wenn die Vermessung des Gebisses bestimmte Abweichungswerte ergeben hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits Funktionsstörungen bestehen oder einzutreten drohen.

Die Erwachsenenbehandlung wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ausnahme: Es liegen schwerste Kieferanomalien vor, die eine Kombination von kieferorthopädischen Maßnahmen und einer kieferchirurgischen Operation erforderlich machen.

Bestimmte Leistungen wie nahezu unsichtbare Brackets, eine detaillierte Funktionsanalyse des Kiefergelenks, Bogen aus besonderen Materialien und die Glattflächenversieglung übernehmen die Krankenkassen nicht. Diese außervertraglichen Leistungen tragen Sie in jedem Fall privat.

Privatpatienten:

Sind Sie privat versichert, hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob und wie viel die private Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt.

Steuern:

Bitte denken Sie daran, dass eine kieferorthopädische Behandlung als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung mit angegeben werden kann. Mit einer kieferorthopädischen Behandlung wird schnell der so genannte „Freibetrag“ überschritten: die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.

Tipp! Zahnzusatzversicherung!

Eine Zusatzversicherung für Zahnspangen, Brackets und Co. hilft, Kosten zu sparen. Wir empfehlen Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, vor allem für Ihre Kinder. Bitte überprüfen Sie die Angebote der Anbieter aufmerksam! Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte die Leistungen der Kieferorthopädie beinhalten (viele Zahnzusatzversicherungen klammern kieferorthopädische Behandlungen aus).

>> Zahnzusatzversicherungen für Kinder im Vergleich